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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
ANIMIERTE ERKLÄRVIDEOS & IMAGEFILME

Nachfolgende Allgemeine Geschäftsbedingungen gelten für alle von der Firma Suchhelden GmbH, www.erklärvideobilliger.de, Franz-Lenz-Str. 1a, 49084 Osnabrück, (nachfolgend „Dienstleistungsgeber” genannt) angenommenen Aufträge zur Produktion von animierten Erklärvideos und Imagefilmen, die im eigenen Namen und auf eigene Rechnung im Auftrag des jeweiligen Kunden (nachfolgend „Dienstleistungsnehmer” genannt) durchgeführt werden.

Änderungen und Ergänzungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt diejenige wirksame Bestimmung, die dem mit der unwirksamen Bestimmung verfolgten wirtschaftlichen Zweck möglichst nahe kommt.

§ 1 Auftrag

Der Dienstleistungsnehmer beauftragt den Dienstleistungsgeber entsprechend diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit der Produktion eines Image- bzw. animierten Erklärvideos, mit welchem sich der Dienstleistungsnehmer werblich darstellen kann bzw. dieses eigenständig verbreiten und öffentlich zugänglich machen kann.

 

§ 2 Abnahme, Gewährleistung

2.1 Der Dienstleistungsnehmer verpflichtet sich, für ihn produzierte animierte Erklärvideos bzw. Imagefilme unverzüglich nach der Fertigstellung bzw. nach dem Erscheinen auf der Website oder bei einem Streaming Dienst Anbieter (bspw. www.youtube.com) zu prüfen und etwaige Fehler spätestens innerhalb einer Woche ab Fertigstellung/ Einstellung schriftlich zu reklamieren. Erfolgt keine rechtzeitige Reklamation, entfallen die Gewährleistungsansprüche des Dienstleistungsnehmers.

2.2 Im Rahmen der Abnahme aufgekommene Änderungswünsche des Dienstleistungsnehmers werden vom Dienstleistungsgeber dann kostenfrei durchgeführt, soweit diese Änderungen bzw. Anpassungen im Storyboard/Angebot/Auftrag vorgesehen sind. Für Änderungen die durch den Dienstleistungsnehmer verschuldet wurden, wie zum Beispiel nachträgliche Textänderungen betreffend den Sprechtext und die Vertonung, werden die dem Dienstleistungsgeber zusätzlich entstehenden Kosten durch die jeweilige Anpassung dem Dienstleistungsnehmer zusätzlich in Rechnung gestellt. Der zusätzliche Aufwand ist stundengenau mit 65,00 Euro netto pro Stunde zu vergüten.

2.3 Sollten Fehler bei der Ausführung eines Auftrags entstehen, ist der Dienstleistungsnehmer nicht berechtigt, die Zahlung eines anderen Auftrags zu verweigern. Eine Aufrechnung ist nur zulässig, wenn der zur Aufrechnung gestellte Anspruch des Dienstleistungsnehmers unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.

2.4 Nach der vollständigen Abnahme des animierten Erklärvideos / Imagefilms durch den Dienstleistungsnehmer wird dem Dienstleistungsgeber automatisch das Recht eingeräumt, das von ihm produzierte Material als Referenz zu nutzen. Sofern der Dienstleistungsnehmer hiermit nicht einverstanden ist, hat er den Dienstleistungsgeber schriftlich innerhalb von 5 Werktagen nach Abnahme des Erklärvideos / Imagefilms hierüber zu unterrichten.

 

§ 3 Änderungen der Produktion

3.1 Für den Fall, dass der Dienstleistungsnehmer Änderungswünsche hat die die Animation betreffen, werden diese bis zu einer maximalen Anzahl von drei Korrektur-/Anpassungs-Läufen kostenfrei durch den Dienstleistungsgeber umgesetzt.

3.2 Sofern der Dienstleistungsnehmer Produktionsteilschritte bereits abgenommen hat und später dennoch Änderungswünsche an den bereits abgenommen Teilschritten der Produktion hat, ist der dem Dienstleistungsnehmer dadurch entstehende Mehraufwand (mit der Bearbeitung der Änderungswünsche in Verbindung stehend) mit einem Stundensatz von 65,00 Euro netto (zzgl. der geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer) zu vergüten. Sofern durch die Anpassung weitere externe Kosten durch den Dienstleistungsgeber verauslagt werden müssen, sind diese zuzüglich zur Vergütung des Mehraufwands entsprechend zu vergüten (bspw. für die Veränderung des Sprechtextes).

3.3 Sollte nach Fertigstellung der Produktion der Dienstleistungsnehmer Änderungen und/oder Zusatzleistungen wünschen, die im Angebot/Auftrag nicht vorgesehen waren, wird der Dienstleistungsgeber dem Dienstleistungsnehmer den Mehraufwand mit einem Stundensatz von 65,00 Euro netto (zzgl. der geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer) in Rechnung stellen. Der Dienstleistungsnehmer ist verpflichtet den Mehraufwand entsprechend zu vergüten.

 

§ 4 Pflichten des Dienstleistungsnehmers

4.1 Der Dienstleistungsnehmer bestätigt mit der Auftragserteilung, dass er alle erforderlichen Nutzungsrechte von Urheber-, Leistungsschutz- und sonstigen Rechten an den von ihm gestellten Texten, Fotos, Logos, Schriftarten und lizenzpflichtiger Musik erworben hat und frei darüber verfügen kann.

4.2 Der Dienstleistungsnehmer stellt den Dienstleistungsgeber von allen Kosten und Ansprüchen Dritter frei, die aus der Verletzung urheber, wettbewerbs-, presse-, strafrechtlicher oder sonstiger rechtlicher Bestimmungen bei dem Dienstleistungsgeber entstehen können.

4.3 Der Dienstleistungsnehmer ist nicht berechtigt, ohne ausdrückliche vorherige Zustimmung des Dienstleistungsgebers Rechte oder Pflichten aus dem Vertrag an Dritte abzutreten oder zu übertragen. Der Dienstleistungsgeber kann Rechte und Pflichten aus dem Auftrag jederzeit an einen Dritten abtreten oder übertragen. Der Dienstleistungsnehmer erteilt dazu ausdrücklich seine Zustimmung. Solange der Dienstleistungsnehmer von der Übertragung nicht verständigt wurde, ist er berechtigt mit schuldbefreiender Wirkung an den Dienstleistungsgeber zu zahlen.

 

§ 5 Rücktrittsrecht

5.1 Der Dienstleistungsgeber behält sich ausdrücklich das Recht vor, auch nach Auftragserteilung die Produktion von animierten Erklärvideos & Imagefilmen aus Gründen abzulehnen, die für den Dienstleistungsgeber eine Vertragsdurchführung unzumutbar machen. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn die Produktion urheber-, wettbewerbs-, presse-, strafrechtliche oder sonstige rechtliche Bestimmungen verletzt.

5.2 Der Dienstleistungsnehmer hat das Recht, über die Gründe der Zurückweisung informiert zu werden. Kann vom Dienstleistungsnehmer kein neues, den Anforderungen des Dienstleistungsgebers entsprechendes Bildmaterial (Videos, Logos, Grafiken, Fotos), Texte, Schriftarten oder lizenzpflichtige Musik zur Verfügung gestellt werden, hat der Dienstleistungsnehmer Anspruch auf Rückerstattung bereits geleisteter Zahlungen. Trifft dem Dienstleistungsgeber an der Unzumutbarkeit der Vertragsdurchführung kein Verschulden, so sind von diesem Rückerstattungsanspruch Kosten in Abzug zu bringen, die bei dem Dienstleistungsgeber bereits entstanden sind. Weitergehende Ansprüche des Dienstleistungsnehmers sind ausgeschlossen. Sind in einem solchen Fall seitens des Dienstleistungsnehmers noch keine Zahlungen erfolgt, so kann der Dienstleistungsgeber den Ersatz für bereits entstandene Kosten verlangen.

 

§ 6 Preise

Für die Produktion gilt das im Zeitpunkt der Auftragsunterzeichnung jeweils aufgeführte gültige Angebot des Dienstleistungsgebers, sofern einzelvertraglich nichts anderes vereinbart wurde.

 

§ 7 Geltungsbereich

7.1 Für alle mit dem Dienstleistungsgeber abzuschließenden / abgeschlossenen erstmaligen, laufenden und künftigen Geschäfte gelten ausschließlich die hier beschriebenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Der Dienstleistungsgeber erkennt von den vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Dienstleistungsnehmers nicht an. Diese werden selbst dann nicht Vertragsbestandteil, wenn der Dienstleistungsgeber ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.

7.2 Mit der Erteilung des Auftrages wird die ausschließliche Gültigkeit dieser Geschäftsbedingungen durch den Kunden anerkannt.

 

§ 8 Eigentumsübertragung

Mit der vollständigen Bezahlung des animierten Erklärvideos / Imagefilms durch den Dienstleistungsnehmer gehen die mit dem animierten Erklärvideo / Imagefilm verbundenen Rechte und Pflichten vollständig an den Dienstleistungsnehmer über. Ausdrücklich wird an dieser Stelle darauf hingewiesen, dass das erstellte animierte Erklärvideo / Imagefilm nicht im TV gezeigt werden darf. Sofern der Dienstleistungsnehmer dies wünscht, hat er sich mit diesem Wunsch schriftlich an den Dienstleistungsgeber zu richten.

 

§ 9 Haftung

9.1 Der Dienstleistungsgeber haftet nicht dafür, dass die produzierten animierten Erklärvideos & Imagefilme bestimmte Ergebnisse (z.B. mögliche Umsatzsteigerung) nicht erzielen konnten.

9.2 Für Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, haftet der Dienstleistungsgeber nur bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit und Fehlen einer vertraglich zugesicherten Eigenschaft. Dies gilt auch für Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen und gesetzliche Vertreter des Dienstleistungsgebers.

9.3 In allen anderen Fällen haftet der Dienstleistungsgeber nur dann, wenn wesentliche Vertragspflichten (Kardinalspflichten) verletzt sind. Dabei ist der Schadensersatz auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt. Ein Ausgleich von atypischen oder nicht vorhersehbaren Schäden findet nicht statt.